Robust
Ihre Sparkasse achtet darauf, dass die digitalen Angebote auf verschiedenen Geräten und mit unterschiedlichen Hilfstechnologien einwandfrei funktionieren. Regelmäßige Tests stellen sicher, dass auch neue Technologien unterstützt werden.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadtsparkasse Düsseldorf ist bemüht, ihre Internetseite und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der [Richtlinie (EU) 2019/882] des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Ihre Sparkasse verfolgt die Grundprinzipien der Barrierefreiheit, damit ihre Angebote wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite https://www.smoney.digital/.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Internetseite https://www.smoney.digital/ ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) vereinbar.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im März 2025 durchgeführten Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Unvereinbarkeit mit der DIN EN 301 549
Aufgrund der Überprüfung ist Stadtsparkasse Düsseldorf mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Barrieren teilweise vereinbar.
Hinweis: die unten genannten Barrieren sind Beispiele für Smoney. Es handelt sich nicht um eine vollständige Liste aller bekannten Barrieren.
Barriere 1
Der Tastaturfokus wird nicht an jeder Stelle ausreichend hervorgehoben (Erfolgskriterium 9.2.4.7).
Barriere 2
PDF-Dokumente, die vor Juni 2025 erstellt wurden, sind nicht vollständig barrierefrei (Kapitel 10).
Barriere 3
Auf einigen Seiten sind Links teilweise unverständlich (Erfolgskriterium 9.2.4.4).
Barriere 4
Automatisch startende Videos mit umlaufender Schrift sind nicht pausierbar oder stoppen nicht automatisch (Erfolgskriterium 9.2.2.2).
Barriere 5
Im Bereich „Hacks“ wird beim Navigieren per Tastatur die zugehörige Unterleiste nicht geöffnet (Erfolgskriterium 9.2.1.1).
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 12.06.2025 erstellt und zuletzt am 12.06.2025 aktualisiert.
Barriere melden und Kontakt
Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen und Fragen nutzen Sie bitte das folgende Kontaktformular. Dort können Sie auch eine bestehende Barriere mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen.
Kontaktformular
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie keine zufriedenstellende Rückmeldung auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben oder der Ansicht sind, dass die Internetseite nicht barrierefrei zugänglich ist, stehen Ihnen folgende Durchsetzungsverfahren zur Verfügung:
Beschwerde bei der Marktüberwachungsbehörde gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Falls Sie der Meinung sind, dass die Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß dem BFSG nicht eingehalten werden, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde einreichen. Diese Behörde prüft den Sachverhalt und kann gegebenenfalls Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit anordnen.
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
URL Marktüberwachungsbehörde