Barrierefreiheit

Alle Menschen sollen die Informationen und Dienstleistungen der Sparkasse gut nutzen können.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Barrierefreiheit der Angebote der Sparkasse.

Wie die Sparkasse Barrierefreiheit sicherstellt

Ihre Sparkasse gestaltet ihre Angebote so, dass alle Menschen sie optimal nutzen können. Dafür folgt sie den vier Grundprinzipien der Barrierefreiheit:

Wahrnehmbar

Ihre Sparkasse gestaltet ihre Inhalte so, dass sie für alle Sinne zugänglich sind. Das bedeutet unter anderem, dass Texte gut lesbar, Bilder mit Alternativ­texten versehen und Videos mit Untertiteln ergänzt sind.

Bedienbar

Die Webseite und Apps Ihrer Sparkasse sind so aufgebaut, dass sie vollständig mit der Tastatur bedient werden können, als Alternative zu Maus oder Touchscreen. Eine übersichtliche Navigation und klar strukturierte Seiten erleichtern es, schnell ans Ziel zu kommen.

 

Verständlich

Informationen sind einfach und klar formuliert. Auch komplexe Inhalte werden in verständlicher Sprache angeboten, damit jeder den Inhalt nachvollziehen kann.

Robust

Ihre Sparkasse achtet darauf, dass die digitalen Angebote auf verschiedenen Geräten und mit unterschiedlichen Hilfs­technologien einwand­frei funktionieren. Regelmäßige Tests stellen sicher, dass auch neue Technologien unterstützt werden.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadtsparkasse Düsseldorf ist bemüht, ihre Internetseite und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der [Richtlinie (EU) 2019/882] des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Ihre Sparkasse verfolgt die Grundprinzipien der Barrierefreiheit, damit ihre Angebote wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite https://www.smoney.digital/.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Internetseite https://www.smoney.digital/ ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) vereinbar.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im März 2025 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Unvereinbarkeit mit der DIN EN 301 549

Aufgrund der Überprüfung ist Stadtsparkasse Düsseldorf mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Barrieren teilweise vereinbar.

Hinweis: die unten genannten Barrieren sind Beispiele für Smoney. Es handelt sich nicht um eine vollständige Liste aller bekannten Barrieren.

Barriere 1

Der Tastaturfokus wird nicht an jeder Stelle ausreichend hervorgehoben (Erfolgskriterium 9.2.4.7).

Barriere 2

PDF-Dokumente, die vor Juni 2025 erstellt wurden, sind nicht vollständig barrierefrei (Kapitel 10).

Barriere 3

Auf einigen Seiten sind Links teilweise unverständlich (Erfolgskriterium 9.2.4.4).

Barriere 4

Automatisch startende Videos mit umlaufender Schrift sind nicht pausierbar oder stoppen nicht automatisch (Erfolgskriterium 9.2.2.2).

Barriere 5

Im Bereich „Hacks“ wird beim Navigieren per Tastatur die zugehörige Unterleiste nicht geöffnet (Erfolgskriterium 9.2.1.1).

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 12.06.2025 erstellt und zuletzt am 12.06.2025 aktualisiert.

Barriere melden und Kontakt

Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen und Fragen nutzen Sie bitte das folgende Kontaktformular. Dort können Sie auch eine bestehende Barriere mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen.

Kontaktformular

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie keine zufriedenstellende Rückmeldung auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben oder der Ansicht sind, dass die Internetseite nicht barrierefrei zugänglich ist, stehen Ihnen folgende Durchsetzungs­verfahren zur Verfügung:

Beschwerde bei der Marktüberwachungsbehörde gemäß dem Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz (BFSG)

Falls Sie der Meinung sind, dass die Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß dem BFSG nicht eingehalten werden, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Marktüberwachungs­behörde einreichen. Diese Behörde prüft den Sachverhalt und kann gegebenenfalls Maßnahmen zur Herstellung der Barriere­freiheit anordnen.

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)

URL Marktüberwachungsbehörde