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Sinnvoll: Studierenden-Steuererklärung

„Was habe ich als Student:in mit einer Steuererklärung zu tun?“ – Diese Frage ist berechtigt und wichtig. Denn die vielleicht unerwartete Antwort lautet: einiges! Das Wichtigste vorweg: Du kannst Dir eine beachtliche Summe zurückholen. Unter welchen Bedingungen erfährst Du hier.

Warum Du als Student:in eine Steuererklärung abgeben solltest

Steuern und Steuererklärung – das klingt erstens sehr langweilig und zweitens ist „Spaß“ nicht wirklich das Wort, das einem dabei in den Kopf kommt. Außerdem hört man von allen Seiten nur, wie anstrengend und zeitintensiv es ist, sich mit der eigenen Steuererklärung auseinanderzusetzen. Wieso sollte dann eine Person, die es gar nicht muss, sich mit ihrer Steuererklärung beschäftigen? Ganz einfach, weil sie sich finanziell stark für Dich lohnt! Verzichte nicht auf Geld, das Du Dir vom Staat zurückholen kannst.

So einfach war Steuererklärung noch nie: Use your Tools

Das Beste: Du musst Dich nicht mit dem Thema Steuererklärung auskennen, um sie beim Finanzamt einzureichen. Mittlerweile gibt es verschiedene Tools und Apps, die verständliche Fragen stellen und Deine Antworten automatisch in die entsprechenden Formulare übertragen.

Schau Dir dafür mal wundertax an. Da gibt’s für Dich außerdem 5 € Rabatt, wenn Du Deine Steuererklärung abgibst. Lohnt sich also doppelt.

Das sind die Bedingungen

Einfach und selbständig Deine Studierenden-Steuererklärung abschicken, ohne die Hilfe einer Steuerberaterin / eines Steuerberaters. Damit Du Dir vorab ein Bild machen kannst, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Deine Ausgaben geltend zu machen, haben wir Dir die wichtigsten aufgelistet. 

Knackpunkt Erststudium vs. Zweitstudium

Im Bachelor-Studium hast Du es viel schwieriger, Deine Studienkosten geltend zu machen. Das liegt daran, dass der Staat alle Kosten, die während Deiner Erstausbildung anfallen, als Sonderausgaben ansieht.

Beispiele für Erstausbildungen:

  • Bachelor-Studium ohne eine vorherige abgeschlossene Berufsausbildung
  • Berufsausbildung (z.B. Bankkaufleute, Versicherungskaufleute, Friseur:innen, Tischler:innen, u.v.m.)
  • Erstes Staatsexamen
  • Wechsel des Studiums ohne Abschluss

Bei Deinem Master-Studium sieht die Sache entspannter aus. Weil es sich dabei um eine Zweitausbildung handelt, werden die Studienkosten in voller Höhe als Werbungskosten anerkannt. Generell gilt: Eine Zweitausbildung ist jede Ausbildung, die nach einer abgeschlossenen Erstausbildung absolviert wird.

Beispiele für Zweitausbildungen:

  • Master-Studium
  • eine zweite Berufsausbildung
  • Bachelor-Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung (z.B. Studium nach einer Lehre)
  • Berufsausbildung nach abgeschlossenem Bachelor-Studium
  • Erststudium im Rahmen eines Dienst- oder Ausbildungsdienstverhältnisses, z.B. bei Offizier:innen, Berufssoldat:innen der Bundeswehr oder im dualen Studium
  • Universitätsstudium nach Abschluss eines Studiums an einer Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder Kunsthochschule
  • Promotion und Promotionsstudium
  • MBA-Studium
  • Referendariat bei Jurist:innen und Lehramtsanwärter:innen nach dem ersten Staatsexamen

Auch hierfür geht’s: Auslandssemester / -studium

Wenn Du im Ausland studiert hast, kannst Du auch für diese Zeit viele Kosten steuerlich geltend machen. Hier ist auch die Auslandskrankenversicherung mit drin. Wichtigste Voraussetzung dafür: Deine dort erbrachten Studienleistungen müssen in Deutschland anerkannt werden.

Diese Kosten kannst Du Dir zurückholen

Ein Studium oder eine Ausbildung verursachen häufig mehr Kosten, als man ursprünglich angenommen hat. Deshalb ist es gut, dass Du Dir einiges an Geld – unter bestimmten Bedingungen – zurückholen kannst. Das Beste: Du kannst Dir das Geld bis zu 4 Jahre rückwirkend zurückholen. Das ist doch mal eine Frist, die sich sehen lässt. Um Dir ein Gefühl zu geben, welche Kosten genau Du Dir u.a. zurückholen kannst, hier ein kleiner Einblick:

  • Studiengebühren
  • Fahrtkosten
  • Telefon- und Internetkosten
  • Elektronik / Computer & Zubehör
  • Literatur & Arbeitsmaterialien
  • Unterkunftskosten (bei Zweitwohnsitz)
  • Studienkredit
  • Sprachtests (TOEFL, IELTS)
  • Auslandskrankenversicherung

Nimm Dir einen Tag Zeit, setz Dich hin und fülle die Informationen für die Steuererklärung aus. Organisiere Dich vielleicht auch  in einer Gruppe mit Deinen Kommiliton:innen und Freund:innen – geteiltes Leid ist halbes Leid. Außerdem wissen sie möglicherweise noch nicht, was Du jetzt weißt. Es lohnt sich!


Solltest Du noch Fragen zur Studierenden-Steuererklärung haben, vereinbare einfach einen Termin mit Deinem buddy.


Nutze auch unseren Finanzplaner, um deine Finanzen im Blick zu behalten!

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